AGB

Bitte lesen Sie hier die AGB vom Lastentaxi-Hamburg C.Ameis

1. Allgemeines

1.1. Diese Bedingungen gelten für den Gütertransport durch die Firma Lastentaxi-Hamburg - Claudia Ameis - nachfolgend Transportunternehmerin.

1.2. Die Güterbeförderung unterliegt dem Transportrecht im Handelsgesetzbuch (HGB), soweit nicht abweichende Regelungen getroffen werden. Bei der internationalen Güterbeförderung werden die Bestimmungen des Straßengüterverkehrs (CMR) in Kraft gesetzt.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers oder Absenders (folgend Absender) werden nur bestätigt, wenn sie schriftlich vom Transportunternehmer bestätigt werden.

1.4. Für Personentransporte berechnen wir 10.00 Euro .  


1.5.
Wir nehmen grundsätzlich nur Barzahlung an!

2. Leistungen / Entgelte

2.1. Befördert werden alle Güter, die für die Beförderung mit Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht geeignet. Die Annahme von Sendungen, die entsprechend Ziff. 1 vom Transport ausgeschlossen sind, können nicht als konkludenter Verzicht auf den Transportausschluß ausgelegt werden. Für Schäden, die durch die Übergabe der Beförderung ausgeschlossenen Güter und Transportmittel des Transportunternehmers, Gütern sonstiger Versender entstehen sowie Personenschäden haftet der Versender. 2.3. Die Beförderung bei termingebundenen Direktfahrten erfolgt durch den Transportunternehmer.

Ausgeschlossen von der Beförderung sind temperaturgeführte Güter, leicht verderbliche Lebensmittel, Güter mit besonderem Wert, wie zB Gold, Schmuck, Geld, Münzen, Urkunden, Kunstgegenstände usw., Tiere und ekelerregende Stoffe, hierzu gehören auch gefährliche Güter, die Verordnung über die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße - GGVS / ADR.

2.2. Vor der Annahme von Sendungen ist der Transportunternehmer nicht verpflichtet den Inhalt von Sendungen zu überprüfen.



Der Transportunternehmer ist berechtigt Unterauftragnehmer einzusetzen. Auswahl des Transportwegs und Transportart obliegt dem Transportunternehmer, es sei denn es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

2.4.Die Höhe des entgeltes für die beförderungsleistung ergibt sich aus der Preisliste des transportunternehmers oder entsprechenden sondervereinbarungen.

3. Übernahme / Ablieferung / Frachtpapiere

3.1. Der Absender ist dem Beförderungsgut mit Frachtpapier oder lieferschein bereit und ist bei Bedarf ähnlich ladehilfen.

3.2. Für die Be- und Entladung ist jeweils eine halbe Stunde an Zeit vorgesehen. Für darüber hinausgehende Wartezeiten steht dem Transportunternehmer Standgeld entsprechend der Preisliste zu.

3.3. Das Beförderungsgut wird dem Empfänger bzw. seinen Erfüllungsgehilfen gegen Quittung (Unterschrift, Stempel, Datum und Uhrzeit) übergeben.Der Absender nutzt die Rechnung um den Zustellnachweis auch durch Schlagen seiner Frachtpapiere bzw. Lieferscheins.

3.4. Paletten oder andere Ladehilfsmittel werden grundsätzlich nicht getauscht. Verlangt der Absender den Umtausch, so kann man bei separater Antwort mehr bestellen.

4. Haftung

4.1. Der Transportunternehmer haftet national nach HGB und international nach CMR.

4.2. Die Höchsthaftung nach HGB ist bei Verlust, Teilverlust oder Teilebezeichnung auf einen Betrag von 8,33 SZR pro Kilogramm begrenzt. Eine höhere Haftung ist schriftlich zu vereinbaren.

4.3.Für Schäden und Lieferfristüberschreitungen aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen Gründen (zB Streiks, Aussperrungen, Krieg, Unwetter usw.) besteht keine Haftung.

5. Internationale Transporte und Dokumente

5.1. Der Versender stellt alle zur Zollabfertigung benötigten Dokumente und ist für deren Inhalt verantwortlich. Dem  Versender wird bewußt, dass unrichtig abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, einschließlich der Beschlagnahme und des Verkaufs der Ware, haben können.

6. Gerichtsstand

Ansprüche bestehen nur gegenüber dem Transportunternehmer. Gerichtsstand ist der Sitz des Transportunternehmers.



Stand 16.06.2019